Der Antrag wird bei der Elterngeldstelle, die sich bei der
Stadt oder Gemeinde befindet, gestellt.
Auf der Seite Familien-Wegweiser.de gibt es die genaue Adresse.
Auf der Seite Familien-Wegweiser.de gibt es die genaue Adresse.
Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden.
Dabei ist zu beachten dass rückwirkend für max. drei Monate bezahlt wird. Die
drei Monate beziehen sich auf den Termin der Antragsabgabe.
Den Antrag erhält man direkt bei der Elterngeldstelle oder
im Internet Link
.
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